Am 1. November 2013 traten die neuen tariflichen Regelungen im iGZ-DGB-Tarifwerk in Kraft. Die Entgelterhöhungen werden erst zum 1. Januar 2014 wirksam, weil die Tarifvertragsparteien zwei sogenannte „Null-Monate“ für November und Dezember vereinbart haben. Vom 1. November an gelten jedoch die meisten Änderungen im Manteltarifvertrag und Entgeltrahmentarifvertrag, die Sie aus dem Verhandlungsergebnis vom 17. September 2013 bereits kennen.

Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen als pdf-Datei:

130917_Verhandlungsergebnis_VGZ_DGB
Grundtarif und Zulagen 28 10 2013